Ihre erste eigene Wohnung bei DOGEWO21

Sie möchten den großen Schritt wagen das Nest zu verlassen, um ihre ersten eigenen 4 Wände zu beziehen? Bei der Wohnungssuche und während des Wohnens in der ersten eigenen Wohnung sind viele Fragen zu beantworten, da Sie ab diesem Zeitpunkt viel Neues selbst managen müssen.

Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen, die zur ersten eigenen Wohnung aufkommen könnten. Wir geben Ihnen einige Tipps und Tricks mit auf den Weg.

Die Wohnungssuche:

Worauf sollten Sie bei einer Wohnungsbesichtigung achten?

  • Prüfen, ob die Wohnung den finanziellen Mitteln entspricht (Die Bruttokaltmiete sollte üblicherweise 1/3 des Nettoeinkommens nicht überschreiten)
  • Allgemeinen Zustand der Wohnung überprüfen
  • Passende Zimmeraufteilung gegeben?
  • Ausmessen und überlegen, ob vorhandene Möbel passen
  • Energieausweis beachten

Was ist ein Energieausweis?

  • Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet und Sie über den Energieverbrauch informiert.
  • Der Energieausweis muss Ihnen bei einer Besichtigung, oder spätestens bei Vertragsabschluss, vorgelegt werden.

WG-Möglichkeit bei DOGEWO21?

  • Es ist möglich eine Wohngemeinschaft selbst zu bilden.
  • DOGEWO21 bietet keine WG-Zimmer an.

Welche Unterlagen benötigen Sie bei Vertragsabschluss?

  • Personalausweis/Aufenthaltstitel (mind. 6 Monate Gültigkeitsdauer)
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Bonitätsprüfung
  • Evtl. Bürgschaft (Personalausweis + Gehaltsnachweis + Bonitätsprüfung der bürgenden Person)
  • Evtl. Mietübernahmeerklärung

Was ist eine Bürgschaft?

Ein Bürge/eine Bürgin übernimmt für Sie die Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit für die fälligen Mieten/Kaution aufzukommen.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft gilt für alle aus dem Mietverhältnis entstehenden Forderungen bis zu einer Höhe von drei Monatsmieten.

Was ist eine Kaution und wie hoch ist diese?

  • Die Kaution beträgt zwei Nettokaltmieten.
  •  Die Kaution kann bei DOGEWO21 in drei gleichgroßen Raten gezahlt werden
    • 1. Rate: zum Einzug
    • 2. Rate: spätestens nach 6 Monaten
    • 3. Rate: spätestens nach 1 Jahr
  • Die Kaution wird auf einem Treuhandsammelkonto als Sicherheit für DOGEWO21 angelegt.
  • Falls bei Auszug Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen, kann sie von DOGEWO21 einbehalten werden.
  • Nach ordnungsmäßiger Rückgabe der Wohnung wird die Kaution spätestens nach 6 Monaten (ab dem Tag des Auszuges) vollständig mit Zinsen zurückgezahlt.

Was ist eine Mietübernahmeerklärung?

Eine Erklärung der ARGE/des Sozialamtes, dass die Miete übernommen wird.

Woher bekommen Sie eine Mietübernahmeerklärung?

1. Sie erhalten ein Mietangebot vom Kundenberater, mit dem Sie zur ARGE/zum Sozialamt gehen.

2. Die ARGE/Das Sozialamt überprüft, ob die Wohnung bezüglich Größe und Kosten „angemessen“ ist und bestätigt die Mietübernahme.

Was bedeuten die Begriffe Nettokalt-, Bruttokalt- und Bruttowarmmiete?

  • Nettokaltmiete: Grundmiete, ohne Betriebskosten, ohne Heizkosten
  • Bruttokaltmiete: Grundmiete, mit Betriebskosten, ohne Heizkosten
  • Bruttowarmmiete: Grundmiete, mit Betriebskosten, mit Heizkosten
  • I. d. R. fordert DOGEWO21 die Bruttokaltmiete ein

Was sind die Betriebskosten?

  • Kosten, die zusätzlich zur Grundmiete anfallen, wie z. B.:
  • Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhr, Entwässerung, Straßenreinigung-) sowie Wartungsdienste (Gastherme, Aufzug).

Was passiert bei der Wohnungsübergabe?

Ein*e Mitarbeiter*in von DOGEWO21 besichtigt mit Ihnen die Wohnung und hält schriftlich in einem Übergabeprotokoll die Zählerstände und den Zustand der Wohnung fest.

Was ist die Wohnungsgeberbescheinigung?

  • Seit dem 01.11.2015 muss der Wohnungsgeber neuen Mieter*innen eine Bescheinigung ausstellen, die zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt dient (Bundesmeldegesetz).
  • Dieses Dokument wird bei uns als Dienstleistung am Tag der Wohnungsübergabe ausgefüllt und an die zuständige Behörde geschickt.

Können Sie Möbel, Fußböden und Tapeten vom Vormieter übernehmen?

  • Dies erfolgt nach Absprache mit dem Vormieter/der Vormieterin.
  • Wenn Möbel, Fußböden und/oder Tapeten übernommen werden, müssen Sie diese beim Auszug entfernen.

Welche Versicherungen sollten Sie abschließen?

  • Hausrat-/Haftpflichtversicherung.
Ein Mann öffnet die Tür und weist auf den Flur

Während der Mietzeit:

Wann müssen Sie die Miete zahlen?

  • Die Miete ist bis spätestens zum 3. Werktag des laufenden Monats von Ihnen zu bezahlen.
  • Als Zahlungsmöglichkeit empfehlen wir Ihnen das Lastschriftverfahren. Dies ist eine einfache und sichere Variante zur Begleichung Ihrer Miete - ohne Risiko einer verspäteten Zahlung.

Was regelt der Mietvertrag?

Vertragspartner*in, Mietsache, Miete, Kaution, zusätzliche Vereinbarungen (z. B. Tierhaltung), Mietdauer und Kündigung, Aushändigung der Vertragsunterlagen, Wohnungsbeschreibung, allgemeine Vertragsbestimmungen (Rechte & Pflichten von Vermieter/Mieter*in).

Was ist eine Hausordnung?

  • Sie beinhaltet Regeln für alle Mietparteien des Hauses (z. B. Flurreinigung).
  • Die Hausordnung liegt dem Mietvertrag als Anlage bei.

Wie heizen und lüften Sie am besten?

  • Richtiges Heizen und Lüften ist wichtig, um z. B. Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Bei Übersendung Ihres Mietvertrages finden Sie im Anhang einen Flyer zum Thema „Richtig Heizen und Lüften“ für weitere Informationen.
  • Sie finden auf unserer Website auch ein Video im Bereich Erklärvideo, das noch einmal alle Informationen zum Thema zusammenfasst.

Haben Sie feste Ansprechpartner*innen bei DOGEWO21?

  • Sie haben eine*n persönliche*n Kundenberater*in und Bauleiter*in, die in einem Servicebüro in Ihrer Nähe sind.
  • Reparaturen (z. B. Rohrverstopfungen, defektes Fenster etc.) sind der Reparaturannahme zu melden.
Eine Frau lächelt freundlich in die Kamera während sie sich an einem Stahlpfeiler anlehnt

Beendigung des Mietverhältnisses:

Wie und wann können Sie kündigen?

Der Vertrag kann von Ihnen bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

Wie verläuft die Wohnungsabnahme?

  • Sie erhalten eine schriftliche Kündigungsbestätigung und weitere Informationen darüber, welche Arbeiten in der Wohnung von Ihnen auszuführen sind.
  • Vor der Abnahme der Wohnung werden wir ein Elektrofachunternehmen beauftragen, welches die Elektroinstallation in Ihrer Wohnung überprüft. Die von uns beauftragte Firma wird hierzu den Termin direkt mit Ihnen abstimmen.
  • Die zuständige Kundenberatung wird sich rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Abnahmetermin zu vereinbaren.
  • Bei der Wohnungsabnahme wird überprüft, ob die Wohnung mängelfrei abgenommen werden kann. Anschließend werden die Strom- und Gaszählerstände notiert und die Schlüsselübergabe findet statt.
  • Nach Ihrem Auszug erhalten Sie noch eine abschließende Betriebskostenabrechnung.

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