Neue Wohngeldreform zum 1. Januar 2023

Liebe Mieterinnen und Mieter,

mit der neuen Wohngeldreform wird sich der Kreis der berechtigten Haushalte auch in Dortmund erhöhen. Prüfen Sie daher, ob Sie zu den wohngelderechtigten Haushalten gehören, auch wenn dies bislang nicht der Fall war. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die sich auf das Thema Wohngeld beziehen. Vom Wohngeldrechner bis hin zu aktuellen Meldungen und nützlichen Links.

Fragen zum Wohngeld

Mit der Reform werden die Einkommensparameter angepasst und das monatliche Wohngeld wird von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro pro Monat erhöht.

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es dient der Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter*innen einer Wohnung oder für Bewohner*innen eines Heimes. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Wohngeld kann jede Person beantragen, die zur Miete wohnt und deren gesamtes monatliches Haushaltseinkommen (Zusammengerechnetes Einkommen aller, die gemeinsam in einer Wohnung leben) unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Auch bei Rentner*innen können, wenn sie ein geringes Einkommen haben, Ansprüche auf Wohngeld geprüft werden.

Wer die Voraussetzun­gen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wer alles berechtigt ist, erklärt z. B. das Land NRW auf seiner Wohngeldseite.

Wohngeld gibt es nur auf Antrag: Wer in Dortmund wohnt, stellt diesen Antrag bei der Wohngeldstelle beim Amt für Wohnen der Stadt Dortmund. Dort finden Sie auch zahlreiche Erklärungen und weiterführende Informationen.

Für alle bereits eingegangenen sowie für sämtliche bis Ende März eingehenden Wohngeldanträge wird geprüft, ob ein Anspruch nach altem Recht besteht bzw. bestanden hat. Ist dies der Fall, wird diesen Haushalten bis März 2023 Wohngeld in alter Höhe ausgezahlt. Der Differenzbetrag wird den betroffenen Haushalteb im April nachgezahlt. Gleichzeitig wird dann im April der neue Wohngeldbetrag ausgezahlt. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass vorliegende Anträge nicht erneut eingereicht und bearbeitet werden müssen.

Wohngeld kurz erklärt

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