Änderung TV-Versorgung seit 1. Juli 2024
Die Kosten für Ihren Kabelanschluss wurden bislang jährlich über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Im geänderten Telekommunikationsgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Kosten der TV-Versorgung seit dem 01.07.2024 nicht mehr als Position der Betriebskosten umlagefähig sind. Wir können Ihnen diese Art der TV-Versorgung daher nicht mehr anbieten. Somit werden wir ab dem 01.07.2024 die Ihnen bekannte und gewohnte Form der TV-Versorgung automatisch beenden und die Kosten nicht mehr umlegen.
Sie müssen seit dem 01.07.2024 selbst tätig werden, um ein umfassendes attraktives TV-Programm zu erhalten. Es gibt zwei Optionen zur Auswahl:
• Abschluss einer Fortführungsvereinbarung mit DOKOM21
• Alternativ: Wahl eines IP-TV-Anbieters, wie Vodafone oder Telekom
Das Anbringen einer Satellitenschüssel ist weiterhin nicht gestattet. Der TV-Empfang ist ausschließlich über Kabel oder Internet zulässig.
Abschluss eines eigenen Vertrages mit Fortführung bei DOKOM21: Wenn Sie mit dem Angebot von DOKOM21 zufrieden sind und Sie das Angebot weiterhin zum gleichen Preis bei einer einmonatigen Vertragslaufzeit erhalten möchten, dann schließen Sie bitte eine Fortführung mit DOKOM21 ab. Bequem online über www.dokom21.de/dogewo21 oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800.930-1050 des DOKOM21 Serviceteams. Ab dem 01.07.2024 erfolgt die Abrechnung direkt über DOKOM21.
Exklusiv für DOGEWO21 Haushalte: Sie erhalten von DOKOM21 den TV-Kabelanschluss und 110 Mbit/s Internet im Paket zu einem günstigen Preis. Die Details entnehmen Sie bitte der DOKOM21 Website: www.dokom21.de/dogewo21
Wichtiger Hinweis: Ohne Fortführungsvereinbarung wurde Ihre Kabel-TV-Versorgung am 01.07.2024 abgeschaltet. Bitte kümmern Sie sich um die weitere Versorgung.
Unter dem Menüpunkt Mieterservice finden Sie unsere Servicebüros und deren Zuordnung zum jeweiligen Ortsteil auf einem Blick
Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch der Immobilie laufend entstehen. Einmalige Kosten sind keine Betriebskosten. Zu den Betriebskosten gehören z.B. Kosten für Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr, Sach- und Haftpflichtversicherung, Gartenpflege, Schnee- und Eisbeseitigung. Nähere Infos, welche Kostenarten von Ihrem Vermieter abgerechnet werden dürfen, finden Sie im §2 der Betriebskostenverordnung.
Die Mietsicherheit dient bei freifinanziertem Wohnraum der Absicherung sämtlicher aus dem Mietverhältnis entstehenden Forderungen des Vermieters (Miete, Betriebskosten, Nutzungsentschädigung, Schadenersatz, Prozesskostenerstattungsansprüche). Bei preisgebundenem Wohnraum ist nur die Absicherung von Ansprüchen aus unterlassenen Mängelbeseitigungen und Schäden zulässig. Die Mietkaution darf eine Höhe von drei Nettokaltmieten nicht übersteigen und ist zinsgünstig anzulegen.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein und sollte die Mietvertragsnummer enthalten. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate zum Monatsende.
Unter dem Menüpunkt Mieterservice finden Sie die Durchwahlnummer Ihrer Reparaturannahme.
Neben der Regelleistung werden angemessene Wohnungs- und Heizkosten erstattet. Zu den Aufwendungen für die Unterkunft zählen neben der Kaltmiete auch die Nebenkosten. Heizkosten sind (als Brennstoffbeihilfe) in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, soweit sie nicht aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens unangemessen hoch sind. Nicht zu den Heizkosten zählen die Kosten der Warmwasserbereitung; diese sind mit der Regelleistung abgegolten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnungsgröße. Entscheidend ist vielmehr, ob die Wohnung unter Berücksichtigung des Wohnungszuschnittes angemessen, aber auch ausreichend für die zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen ist. Hier erhalten Sie einen Überblick, welchen Wohnraum Sie anmieten können: Sie finden die Information unter Punkt 2.3.2. "Angemessene Kosten":
Das können Sie hier berechnen:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Wann und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)? Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS wird Personen oder Familien ausgestellt, die über ein geringes Einkommen verfügen. Sie können den WBS im Sozial- und Wohnungsamt der Stadt Dortmund beantragen.
Da wir nahezu in ganz Dortmund Wohnungsbestand besitzen, haben wir die Möglichkeit, beinahe flächendeckend Wohnungen entsprechend umzugestalten. Unter dem Menüpunkt Kundenservice finden Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Auch in dieser außergewöhnlichen Situation sind wir als DOGEWO21 mit unseren Mitarbeiter*innen weiterhin für Sie da!
Das betrifft selbstverständlich in der aktuellen Situation in Bezug auf das Corona-Virus auch Ihre Rückfragen im Falle finanzieller Schwierigkeiten. Sollten Sie als Wohnungs- oder Gewerbemieter derzeit befürchten, dass Sie aufgrund der Corona-Pandemie Ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können, wenden Sie sich bitte frühzeitig an unsere Mitarbeiter*innen. Wir versuchen dann mit Ihnen gemeinsam, schnellstmöglich und diskret, eine individuelle Lösung zu finden.
Um dann das weitere Vorgehen zu besprechen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0231 1083 – 380 oder per Email an mietrecht@dogewo21.de.
Gemeinsam finden wir eine Lösung! Bleiben Sie gesund!
Als ihr Vermieter ist es uns natürlich wichtig, dass Sie sich in Ihrer DOGEWO21-Wohnung nicht nur wohl, sondern auch sicher fühlen. Zum vorbeugenden Einbruchschutz empfehlen Sicherheitsexperten den Einbau zusätzlicher Sicherheitseinrichtungen für Fenster und Wohnungseingangstüren.
Dabei wollen wir Sie unterstützen und bieten Ihnen an, uns am Einbau solcher Einrichtungen in Ihrer Wohnung fachlich und finanziell zu beteiligen.
In unserem Flyer finden Sie alle wichtigen Informationen rund um diese Thema. Hier gehts zum Flyer.
Hier können Sie sämtliche Anliegen rund um Ihr Mietverhältnis einfach und schnell per PC, Tablet oder Smartphone erledigen. Dieser Kontaktweg steht Ihnen ortsunabhängig und rund um die Uhr zur Verfügung.
Folgende Services halten wir dort für Sie bereit:
- Zentrale Annahme Ihrer Fragen und Anliegen; so ersparen Sie sich Wartezeiten, Telefonate und E-Mails.
- Datenanpassung: Sofern sich Ihre persönlichen Daten ändern sollten, können Sie diese direkt über das Portal anpassen.
- Zentraler Zugriff auf Formulare und Dokumente: So können Sie z. B. Informationen zu Ihrem Mietvertrag, Ihrer Betriebskostenabrechnung und auch Mietbescheinigungen jederzeit aufrufen bzw. anfordern.
- Entgegennahme von Schadensmeldungen. Diese können Sie inkl. Fotos einfach über das Portal versenden sowie die Termine zur Schadensbehebung einsehen.
- Der aktuelle Bearbeitungsfortschritt Ihres Anliegens ist einsehbar.
Um das Mieterportal nutzen zu können, ist es notwendig, dass Sie bereits einen Mietvertrag mit uns abgeschlossen haben.
Auf einem mobilen Endgerät muss vor der Registrierung zunächst die „DOGEWO21“ – APP heruntergeladen werden.
Das Mieterportal kann auch über alle gängigen Browser (z.B. Edge, Mozilla, Chrome Safari) aufgerufen werden:
HTTPS://MIETERPORTAL.DOGEWO21.DE
Nachdem Sie eine Registrierungsanfrage an uns übermittelt haben, prüfen wir zum Schutz Ihrer persönlichen Daten, dass Sie DOGEWO21-Mieter*in sind und senden Ihnen, nach erfolgtem Datenabgleich, Ihren persönlichen Freischaltcode per Post. Damit können Sie den Anmeldeprozess abschließen.
Nach Ihrer Registrierung können Sie sich mit Ihrem persönlichen Freischaltcode in der „DOGEWO21“-APP oder über Ihren Browser anmelden. Das DOGEWO21-Mieterportal gibt es als App zum Download für alle gängigen iOS- oder Android-Endgeräte. Das Mieterportal kann ebenfalls in allen gängigen Browsern gestartet werden (z. B. Edge, Mozilla, Chrome Safari).
Falls Sie eine Frage zum Mieterportal, eine Frage zum Registrierungsprozess oder ein Problem bei der Nutzung des Mieterportals haben sollten, wenden Sie sich bitte an mieterapp@dogewo21.de.
Telefonisch erreichen Sie uns hierzu unter: 0231.10 83-109
Energie und Heizen
Auch in schwierigen Zeiten sind wir für Sie da. Hier finden Sie Tipps und Informationen rund um die Themen Energiekosten und Energiesparen sowie weiterführende Links zu finanziellen Hilfen durch staatliche Stellen.
Kontakt
DOGEWO21-Zentrale
Tel. 0231.10 83-0
Unser Kundenzentrum in der
Landgrafenstraße 77 ist für Sie geöffnet:
Montag bis Donnerstag
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Für Ihren Besuch in unseren Servicebüros beachten Sie bitte die unterschiedlichen Sprechzeiten. Auch hier können selbstverständlich individuelle Termine vereinbart werden.