Junge Frau mit Brille in Nahaufnahme

Häufig gestellte
Fragen

Häufig gestellte Fragen

Als in Dortmund ansässiges Wohnungsunternehmen beweisen wir auch beim Service Größe und setzen auf maximale Nähe zu unseren Mietern. Dazu unterhalten wir zahlreiche Servicebüros, über das gesamte Stadtgebiet verteilt.

Allgemeine Fragen

Unter dem Menüpunkt Mieterservice finden Sie unsere Servicebüros und deren Zuordnung zum jeweiligen Ortsteil auf einem Blick.

Der Mietpreis setzt sich aus der Nettokaltmiete, der Betriebskostenvorauszahlung und der Heizkostenvorauszahlung zusammen. Die Energiekosten werden an den Vermieter oder an den zuständigen Energieversorger entrichtet.

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch der Immobilie laufend entstehen. Einmalige Kosten sind keine Betriebskosten. Zu den Betriebskosten gehören z.B. Kosten für Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr, Sach- und Haftpflichtversicherung, Gartenpflege, Schnee- und Eisbeseitigung. Nähere Infos, welche Kostenarten von Ihrem Vermieter abgerechnet werden dürfen, finden Sie im §2 der Betriebskostenverordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

Heizkosten sind Kosten, die durch Wärmelieferung und Warmwasserlieferung entstehen.

Seit dem 01.01.2023 können Mieter nach dem CO2KostAufG einen Teil ihrer CO₂-Kosten vom Vermieter erstattet bekommen, indem ein Stufenmodell die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter regelt.

Wenn Sie uns Ihre aktuelle Versorgungsrechnung zusenden, prüfen wir Ihren Erstattungsanspruch. Dieser muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung beim Vermieter geltend gemacht werden.

So geht`s: Erfassen Sie ganz einfach über Ihre Mieter-App unter dem Punkt "Service" eine Servicemeldung indem Sie die Kategorie Betriebs-/Heizkosten auswählen und laden dort über den Punkt "Anhänge hochladen" Ihre aktuelle Versorgungsrechnung hoch. Bitte schildern Sie in Ihrer Nachricht noch kurz, dass Sie Ihre CO2-Kostenerstattung geltend machen.

Alternativ können Sie das Formular CO₂-Umlage: Erstattung ausfüllen und es mit Ihrer Abrechnung per E-Mail an ThermeCO2Mieter@dogewo21.de senden, uns die Unterlagen per Post zukommen lassen oder diese persönlich am Empfang bei uns im Kundenzentrum in der Landgrafenstr. 77 abgeben.

Die Mietsicherheit dient bei freifinanziertem Wohnraum der Absicherung sämtlicher aus dem Mietverhältnis entstehenden Forderungen des Vermieters (Miete, Betriebskosten, Nutzungsentschädigung, Schadenersatz, Prozesskostenerstattungsansprüche). Bei preisgebundenem Wohnraum ist nur die Absicherung von Ansprüchen aus unterlassenen Mängelbeseitigungen und Schäden zulässig. Die Mietkaution darf eine Höhe von drei Nettokaltmieten nicht übersteigen und ist zinsgünstig anzulegen.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein und sollte die Mietvertragsnummer enthalten. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate zum Monatsende.

Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung in einem wiedervermietungsfähigen Zustand übergeben. 

Reine Mängel sowie Ein- und Umbauten sind zu entfernen. 

Zusätzlich sind je nach Renovierungsbedürftigkeit die Schönheitsreparaturen zu berücksichtigen.

Unter dem Menüpunkt Reparaturservice finden Sie die Durchwahlnummer Ihrer Reparaturannahme. 

Regulär gehört eine Garage nicht zur Wohneinheit. Allerdings gibt es Ausnahmefälle in unserem Wohnungsbestand. Sprechen Sie doch einfach Ihren Kundenberater an.

Neben der Regelleistung werden angemessene Wohnungs- und Heizkosten erstattet. Zu den Aufwendungen für die Unterkunft zählen neben der Kaltmiete auch die Nebenkosten. Heizkosten sind (als Brennstoffbeihilfe) in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, soweit sie nicht aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens unangemessen hoch sind. Nicht zu den Heizkosten zählen die Kosten der Warmwasserbereitung; diese sind mit der Regelleistung abgegolten. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnungsgröße. Entscheidend ist vielmehr, ob die Wohnung unter Berücksichtigung des Wohnungszuschnittes angemessen, aber auch ausreichend für die zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen ist. Hier erhalten Sie einen Überblick, welchen Wohnraum Sie anmieten können.

Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS wird  Personen oder Familien ausgestellt, die über ein geringes Einkommen verfügen. Sie können den WBS im Sozial- und Wohnungsamt der Stadt Dortmund beantragen.

Da wir nahezu in ganz Dortmund Wohnungsbestand besitzen, haben wir die Möglichkeit, beinahe flächendeckend Wohnungen entsprechend umzugestalten. Unter dem Menüpunkt Kundenservice finden Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten, gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch. In diesen Fällen bedarf es nicht der Zustimmung des Vermieters.

Auch in dieser Situation sind wir als DOGEWO21 mit unseren Mitarbeiter*innen für Sie da!

Das betrifft auch Ihre Rückfragen im Falle finanzieller Schwierigkeiten. Sollten Sie als Wohnungs- oder Gewerbemieter befürchten, dass Sie Ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können, wenden Sie sich bitte frühzeitig an unsere Mitarbeiter*innen. Wir versuchen dann mit Ihnen gemeinsam, schnellstmöglich und diskret, eine individuelle Lösung zu finden.

Um dann das weitere Vorgehen zu besprechen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0231 1083 – 380 oder per Email an mietrecht@dogewo21.de.

Gemeinsam finden wir eine Lösung!  

Schon bei der Wohnungssuche, aber auch nach Ihrem Einzug ergeben sich viele Fragen - die wir hier gerne beantworten. Außerdem geben wir Tipps und Tricks mit auf den Weg, die diesen besonderen Schritt vereinfachen:
 

1. Eigene Wohnung

Als ihr Vermieter ist es uns natürlich wichtig, dass Sie sich in Ihrer DOGEWO21-Wohnung nicht nur wohl, sondern auch sicher fühlen. Zum vorbeugenden Einbruchschutz empfehlen Sicherheitsexperten den Einbau zusätzlicher Sicherheitseinrichtungen für Fenster und Wohnungseingangstüren.

Dabei wollen wir Sie unterstützen und bieten Ihnen an, uns am Einbau solcher Einrichtungen in Ihrer Wohnung fachlich und finanziell zu beteiligen.

In unserem Flyer finden Sie alle wichtigen Informationen rund um diese Thema. Hier gehts zum Flyer.

Fragen zur Fernwärme

Fernwärme ist eine zentrale Wärmeversorgung.
Die Wärme wird nicht im Gebäude selbst erzeugt, sondern an einem zentralen Ort und über Leitungen als heißes Wasser ins Gebäude geliefert.

Ein großer Vorteil:
Fernwärme nutzt häufig Abwärme, die sonst verloren gehen würde – zum Beispiel aus größeren Anlagen oder Prozessen. Dadurch kann Energie sinnvoll weiterverwendet werden.

Wir stellen unsere Wärmeversorgung schrittweise auf Fernwärme um, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und unsere Gebäude zukunftsfähig aufzustellen. Hintergrund sind insbesondere Klimaziele und Anforderungen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen. Die Umstellung ist Teil einer langfristigen Entwicklung im Energiesektor, die viele Wohnungsunternehmen betrifft.

Die Umstellung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben und der aktuellen Entwicklungen im Energiesektor. Ziel ist es, die Wärmeversorgung schrittweise klimafreundlicher und unabhängiger von fossilen Energieträgern zu gestalten.

Die bisherige Heizungsart (z. B. Gas) wird durch Fernwärme ersetzt. Die Wärme wird zentral erzeugt und über ein Wärmenetz in das Gebäude geliefert. Für Sie als Mieter*in ändert sich in der Nutzung Ihrer Wohnung zunächst nichts – Heizen und Warmwasser funktionieren wie gewohnt.

Für die Umstellung sind bauliche Maßnahmen im Gebäude erforderlich. Diese werden von uns organisiert und umgesetzt. Während der Arbeiten kann es zeitweise zu Einschränkungen kommen. Wir informieren Sie im Vorfeld über den Ablauf.

Während der Umstellung kann es zeitweise zu Lärm, Schmutz oder Einschränkungen im Umfeld kommen. Die Arbeiten werden so geplant, dass die Belastung möglichst gering bleibt. Über die einzelnen Schritte informieren wir Sie vorab.

In der Regel nicht. Die Umstellung erfolgt durch uns. Sollte in Einzelfällen Ihre Mitwirkung erforderlich sein (z. B. für Terminabsprachen), informieren wir Sie rechtzeitig.

Die Umstellung erfolgt schrittweise in einzelnen Quartieren. Sie werden mehrere Monate im Voraus über den konkreten Zeitpunkt und Ablauf informiert.

Die bestehende Heizungsanlage wird im Zuge der Umstellung außer Betrieb genommen und durch den Anschluss an das Wärmenetz ersetzt.

Nach der Umstellung erfolgt die Abrechnung auf Basis der gelieferten Fernwärme. Die Abrechnung erfolgt in der Regel anteilig nach Verbrauch und Wohnfläche. Sie erhalten hierzu rechtzeitig alle notwendigen Informationen.

Ob sich die Kosten verändern, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Entwicklung der Energiepreise und der bisherigen Versorgungssituation. Eine pauschale Aussage zur zukünftigen Kostenentwicklung ist nicht möglich.

Fernwärmepreise hängen von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der allgemeinen Energiepreisentwicklung und den Investitionen in die Infrastruktur. Auch moderne Anlagen können Kosten verursachen. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, die Wärmeversorgung langfristig unabhängiger von einzelnen Energieträgern zu gestalten.

Ob und in welchem Umfang sich die Miete verändert, hängt von der konkreten Maßnahme und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Hierzu informieren wir Sie individuell und rechtzeitig.

Fernwärme ermöglicht eine zentrale Wärmeversorgung. Sie trägt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei und ist ein Bestandteil einer langfristig angelegten Energieversorgung.

Sollten sich für Sie finanzielle Belastungen ergeben, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, z. B. über Wohngeld oder weitere Beratungsangebote.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung in Ihrer Situation möglich ist.

Ja. Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen eine schriftliche Information mit allen wichtigen Angaben, u. a. zum Ablauf, zum Zeitpunkt der Umstellung und zu den Auswirkungen.

Bei Fragen zur Umstellung oder zu Ihrer individuellen Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die entsprechenden Ansprechpartner teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.

Als kommunales Wohnungsunternehmen trägt DOGEWO21 Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung der Bestände und Quartiere. Die Umstellung auf Fernwärme ist ein Bestandteil dieser Entwicklung und dient zugleich der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

DOGEWO21 verfolgt das Ziel, den eigenen Wohnungsbestand langfristig klimaneutral weiterzuentwickeln. Dabei spielt auch die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle.

Fernwärme kann hierbei ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Wärmeversorgung sein. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, perspektivisch etwa 20 Prozent der Gebäude an Fernwärme anzuschließen. Eine flächendeckende Umstellung aller Gebäude auf Fernwärme ist derzeit jedoch nicht geplant.

Welche Wärmeversorgung künftig für ein Gebäude geeignet ist, hängt insbesondere von den technischen, infrastrukturellen und langfristigen Rahmenbedingungen vor Ort ab.

Fragen zum Mieterportal

Hier können Sie sämtliche Anliegen rund um Ihr Mietverhältnis einfach und schnell per PC, Tablet oder Smartphone erledigen. Dieser Kontaktweg steht Ihnen ortsunabhängig und rund um die Uhr zur Verfügung.

Folgende Services halten wir dort für Sie bereit:

  • Zentrale Annahme Ihrer Fragen und Anliegen; so ersparen Sie sich Wartezeiten, Telefonate und E-Mails.
  • Datenanpassung: Sofern sich Ihre persönlichen Daten ändern sollten, können Sie diese direkt über das Portal anpassen.
  • Zentraler Zugriff auf Formulare und Dokumente: So können Sie z. B. Informationen zu Ihrem Mietvertrag, Ihrer Betriebskostenabrechnung und auch Mietbescheinigungen jederzeit aufrufen bzw. anfordern.
  • Entgegennahme von Schadensmeldungen. Diese können Sie inkl. Fotos einfach über das Portal versenden sowie die Termine zur Schadensbehebung einsehen.
  • Der aktuelle Bearbeitungsfortschritt Ihres Anliegens ist einsehbar.

Um das Mieterportal nutzen zu können, ist es notwendig, dass Sie bereits einen Mietvertrag mit uns abgeschlossen haben.
Auf einem mobilen Endgerät muss vor der Registrierung zunächst die „DOGEWO21“ – APP heruntergeladen werden.
Das Mieterportal kann auch über alle gängigen Browser (z.B. Edge, Mozilla, Chrome Safari) aufgerufen werden:

ZUM MIETERPORTAL

Nachdem Sie eine Registrierungsanfrage an uns übermittelt haben, prüfen wir zum Schutz Ihrer persönlichen Daten, dass Sie DOGEWO21-Mieter*in sind und senden Ihnen, nach erfolgtem Datenabgleich, Ihren persönlichen Freischaltcode per Post. Damit können Sie den Anmeldeprozess abschließen.

Im Bereich der Anmeldung können Sie unter Angabe Ihrer registrierten E-Mail-Adresse einen Link zur Zurücksetzung Ihres Passwortes anfordern.

In der zugestellten E-Mail öffnen Sie den Link und können anschließend ein neues Passwort vergeben.

Die Nutzung der MieterApp ist ausschschließlich DOGEWO21 Mietern vorbehalten.

Formulare

Außenansicht einer Balkonfront mit DOGEWO-Fahne

Kontakt

DOGEWO21-Zentrale
Tel. 0231.10 83-0

Unser Kundenzentrum in der Landgrafenstraße 77 ist für Sie geöffnet:

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung.

Für Ihren Besuch in unseren Servicebüros können Sie selbstverständlich individuelle Termine vereinbaren.

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