Freie Flure für Ihre Sicherheit

Als Vermieter ist es unsere Pflicht, für die Sicherheit in den Treppenhäusern zu sorgen. Treppenhäuser und Hausflure sind Zugangswege für Einsatzkräfte wie Sanitäter*innen, Notärzt*innen oder Feuerwehr. Im Notfall muss eine schnelle Evakuierung des Gebäudes möglich sein. Gegenstände im Hausflur behindern diese Rettungsarbeiten, versperren den Fluchtweg, feuern eventuelle Brände zusätzlich an und werden bei starker Rauchentwicklung zu gefährlichen Stolperfallen. Dazu zählen beispielsweise Pflanzen, Altpapier, Kartons, Schuhregale, Schuhe, Teppiche, Hausrat, Sperrmüll, Mülltüten oder Fahrräder.

Im Falle eines Brandes müssen alle Bewohner*innen das Haus schnell und sicher verlassen können. Oftmals zählt jede Sekunde. Bitte führen Sie sich immer wieder vor Augen, dass die Hausflure die Rettungsgassen der Autobahnen sind und genau so freigehalten werden müssen.

Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig. Daher dürfen keine Gegenstände vor Ihrer Wohnungstür, im Hausflur und im Treppenhaus abgestellt oder gelagert werden. Unsere Mitarbeitenden sind täglich für Sie unterwegs, um die Sicherheit der Hausflure zu prüfen. Wenn eine Gefahr besteht, dann müssen sie handeln und die Gegenstände entsorgen, wenn diese nach Aufforderung nicht aus dem Hausflur entfernt werden.

Helfen Sie mit: Halten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz Ihrer Nachbar*innen den Hausflur sowie das gesamte Treppenhaus von allen Gegenständen frei.

Im Folgenden haben wir für Sie noch häufige Fragen zum Thema Brandschutz zusammengestellt.

Häufige Fragen zum Thema Brandschutz

Nein, der Bereich vor Ihrer Wohnung ist nicht mit vermietet und gehört nicht dem/der Mieter*in. Es handelt sich dabei um Allgemeinflächen, die gemeinsam von allen Mietenden genutzt werden.

Bitte räumen Sie alle markierten Gegenstände in Ihre Wohnung, in Ihren Kellerraum oder die dafür vorgesehenen Abstellflächen, falls vorhanden. Das Treppenhaus und der Hausflur müssen jederzeit freigehalten werden.

Ihr Serviceteam wird in Kürze überprüfen, ob der Gegenstand beseitigt wurde. Sollte dies nicht geschehen sein, wird der Gegenstand unter Umständen kostenpflichtig von uns entfernt.

Ihr Gegenstand / Ihre Gegenstände haben eine akute Brandgefahr dargestellt oder den Flucht- und Rettungsweg versperrt, so dass unsere Mitarbeiter*innen diese unverzüglich entfernen mussten. Sie werden in Kürze einen Brief von DOGEWO21 mit weiteren Schritten erhalten. In dringenden Fällen oder bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Servicebüro.

Die Kosten der Entsorgung variieren je nach Gegenstand. Wenn die Beauftragung von Fremdfirmen erforderlich war, werden die Kosten auf Sie umgelegt.

Sie werden in Kürze einen Brief von DOGEWO21 mit weiteren Schritten erhalten. In dringenden Fällen oder bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihr Serviceteam.

Generell darf nichts im Hausflur und im Treppenhaus abgestellt werden. Ausnahmen kann es für Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren geben, wenn es die baulichen Gegebenheiten ermöglichen. Wenn Sie als Mieter*in darauf angewiesen sind und keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten bestehen, dürfen diese Gegenstände an geeigneter Stelle abgestellt werden, wenn der Platz groß genug ist und der Flucht- und Rettungsweg nicht versperrt wird. Bitte sprechen Sie Ihren Hausmeister an, um eine geeignete Stellfläche zu finden.

Nein, dies ist nicht erlaubt. Die o.g. Flächen sind Allgemeinflächen, die nicht von einem/einer Mieter*in angemietet sind. Deshalb dürfen sie nur zum jeweiligen Zweck (Wäsche trocknen, Weg zum eigenem Kellerabteil, etc.) genutzt werden. Außerdem besteht auch auf diesen Flächen eine Brandgefahr, da die abgestellten Gegenstände ein Feuer entfachen oder fördern können. Gegenstände in Kellergängen können des Weiteren die Fluchtwege behindern.

Lagern Sie Ihre Gegenstände bitte immer nur in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Keller und lassen Sie Sperrmüll abholen.

Der kurzfristige Transport von und zur Wohnungstür ist natürlich weiterhin erlaubt. Das Verbot richtet sich gegen alle Gegenstände, die darüber hinaus im Hausflur oder Treppenhaus abgestellt werden.

Wenn Sie brennbare oder leicht entzündliche Gegenstände im Hausflur oder Treppenhaus entdecken, können Sie die andere Mietpartei gerne freundlich darauf aufmerksam machen und auf die Hausordnung verweisen. Sie können sich aber auch direkt an Ihr Serviceteam wenden, die weitere Schritte einleiten werden.

In den Sperrmüll gehören Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die Restmüll-Tonne gehören wie z. B. Möbel, Teppiche, Matratzen, Fernseher, Fahrräder.

Die Entsorgung von Sperrmüll übernimmt die EDG.  Dafür müssen Sie im Vorfeld einen Termin vereinbaren. Dies ist ganz einfach telefonisch oder per E-Mail möglich – hier die Kontaktdaten: Telefon: 0231/9111.111, E-Mail: info@edg.de

Sollten Sie dennoch Fragen haben, dann zögern Sie nicht, unsere Service-Mitarbeiter*innen unter den Ihnen bekannten Daten telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.


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